Sie finden auf dieser Seite Informationen und Wissenswertes zum Thema Kinderbetreuung, wie zum Beispiel Förderungsmöglichkeiten oder gesetzliche Neuerungen. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte laufend erweitert und überarbeitet werden.
Neu: Seit 11. September 2023 für Kinder von 0 Jahren bis zur Schulpflicht
Nähere Details folgen nach Bekanntgabe durch die Stadt Graz.
Neu: Seit 11. September 2023 für Kinder ab Schulpflicht
Das Land Steiermark gewährt Eltern und Erziehungsberechtigten, deren Kind bzw. Kinder wiederkehrend eine Kinderbetreuungseinrichtung besucht bzw. besuchen, eine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe. Alle detaillierten Informationen und Ansprechpartner dazu finden Sie auf der Website des Landes Steiermark unter unten angeführtem Link.
Seit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2010/2011 gilt in der Steiermark für Kinder im letzten Kinderbetreuungsjahr vor Eintritt der Schulpflicht das verpflichtende Kinderbetreuungsjahr.
Für das aktuelle Kinderbetreuungsjahr beachten Sie bitte die folgenden Informationen des Landes Steiermark: Zur Land Steiermark Website
Ihr Browser oder dessen Version ist veraltet und diese Seite damit nicht darstellbar. Bitte besuchen Sie unsere Seite mit einem aktuellerem Web-Browser. Auf der Webseite browsehappy.com finden Sie eine Auswahl an aktuellen Web-Browsern und jeweils einen Link zu der Herstellerseite.