Pflegende Angehörige, die einen nahen Familienangehörigen pflegen, können ohne Beitragszahlungen Pensionsversicherungszeiten erwerben.
Personen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind (z.B. bei Beendigung der Erwerbstätigkeit), um einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige zu pflegen, können sich in der Pensionsversicherung weiterversichern.
Voraussetzungen
Dafür erwachsen den pflegenden Angehörigen keine Kosten.
Eine Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen
Angehörige können auch hier Versicherungszeiten erwerben.
Personen, die zumindest selbst Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 haben oder die eine/n Angehörige/n mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft pflegen, können sich kostenlos in der Krankenversicherung mitversichern.
Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Krankenversicherungsträger.
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