Pflegende Angehörige können unter Umständen nicht immer zur Stelle sein, wenn sie gebraucht werden. Für diesen Fall gibt es Unterstützungsmöglichkeiten. Ist ein naher Angehöriger oder eine nahe Angehörige, der/die einen pflegebedürftigen Menschen seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt, an der Erbringung der Pflegeleistung wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert, kann aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen eine Zuwendung gewährt werden, wenn
Der Zuschuss soll als Beitrag zur Abdeckung der Kosten dienen, die im Falle der Verhinderung der Hauptpflegeperson für die Inanspruchnahme von professioneller oder privater Ersatzpflege erwachsen.
Das Ansuchen auf Gewährung dieser finanziellen Zuwendung ist beim Sozialministeriumservice einzubringen:
Auch für den Bereich 24-Stunden-Betreuung gibt es entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten. Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung wurde vom Sozialministerium ein Fördermodell entwickelt, mit dem Leistungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt werden können.
Ihr Browser oder dessen Version ist veraltet und diese Seite damit nicht darstellbar. Bitte besuchen Sie unsere Seite mit einem aktuellerem Web-Browser. Auf der Webseite browsehappy.com finden Sie eine Auswahl an aktuellen Web-Browsern und jeweils einen Link zu der Herstellerseite.