Eltern können frühestens am Tag der Geburt ihres Kindes Kindergeld ("Karenzgeld") beantragen. Dabei können sie einerseits zwischen pauschalem und einkommensabhängigen Kindergeld und beim pauschalierten Kinderbetreuungsgeld aus vier verschiedenen Varianten wählen, die sich hinsichtlich der Dauer und der Höhe des Bezugs unterscheiden.
Hat Sie sich einmal für eine Variante entschieden und das Kinderbetreuungsgeld bereits beantragt, ist ein Umstieg auf eine andere Leistungsvariante nicht mehr möglich.
Daher empfiehlt es sich, die verschiedenen Varianten sorgfältig abzuwägen.
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