Karenz ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge mit Kündigungs- und Entlassungsschutz. Sie kann durch einen einseitigen Akt (fristgerechte Bekanntgabe) in Anspruch genommen
werden.
Der Arbeitsvertrag besteht weiter, es ruhen für die Dauer der Karenz aber die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Anspruch auf Karenz haben ArbeitnehmerInnen, HeimarbeiterInnen, Beamte und Beamtinnen und Vertragsbedienstete des Bundes und der Länder und auch Lehrlinge. Für freie DienstnehmerInnen ist eine Karenz vorgesehen.
Karenz kann entweder ausschließlich von einem Elternteil oder von beiden Elternteilen abwechselnd in Anspruch genommen werden. Der Elternteil, der Karenz in Anspruch nimmt, muss mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Eine gleichzeitige Karenz beider Eltern ist nur beim erstmaligen Wechsel im Ausmaß von max. einem Monat möglich.
Zur finanziellen Absicherung während der Karenz ist das Kinderbetreuungsgeld vorgesehen.
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