„Heute Abend hat der Nationalrat die jährliche Valorisierung des Pflegegelds beschlossen und damit auch eine langjährige Forderung des Hilfswerks erfüllt“, stellt Elisabeth Anselm, Geschäftsführerin des Hilfswerk Österreich fest. Die Valorisierung sei laut Hilfswerk längst überfällig gewesen. Das Pflegegeld habe durch unregelmäßige und unzureichende Anpassungen seit seiner Einführung rund 35% an Kaufkraft eingebüßt. Als wichtig und richtig bewertet das Hilfswerk auch, dass die Valorisierung alle Pflegegeldstufen erfasse. Eine Erhöhung lediglich ab Stufe vier – wie zuletzt diskutiert – hätte man im Hinblick auf die reale Situation der Betroffenen und ihrer Angehörigen insbesondere in der häuslichen Pflege und Betreuung höchst kritisch gesehen.
„Was uns jetzt allerdings nicht passieren darf“, fährt Anselm fort, „ist, dass die Politik dem Glauben erliegt, man hätte mit dieser Einzelmaßnahme schon die ganze Reform des Systems erledigt. Das wäre fatal und würde der Größe der Herausforderung keinesfalls gerecht. Eine Fortsetzung des unseligen Herumdokterns, ohne auf das Gesamte zu achten, wie wir es letztes Jahr schon beim Entfall des Regresses erlebt haben, hilft uns punkto Nachhaltigkeit des Systems jedenfalls nicht weiter.“
Um das heimische Pflegesystem zukunftsfähig zu machen, bedürfe es laut Hilfswerk eines Gesamtkonzeptes, das eine nachhaltige Finanzierung ebenso einschließe wie eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft und wirksame Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachpersonal.
Aber auch bei der Systematik des Pflegegeldes selbst gebe es Modernisierungsbedarf. „Das österreichische Pflegegeldsystem ist in seinen Grundzügen über ein Vierteljahrhundert alt“, stellt Anselm fest. Die Einstufungslogik sei trotz einiger Änderungen in den letzten Jahren durch den Fokus auf körperliche Einschränkungen charakterisiert. In der Realität würden das Selbsthilfepotenzial und der Unterstützungsbedarf aber auch massiv von neurologischen (man denke etwa an Demenz), psychologischen und psychosozialen sowie sozialen (z. B. die Familiensituation) und lebenssituativen Faktoren (Wohnumfeld) beeinflusst. „Ein modernes System der Bedarfsfeststellung müsste diese hoch relevanten Faktoren valide miteinbeziehen. Nur so können wir die Situation der Betroffenen und ihrer Angehörigen realistisch erfassen und wirksame Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung sicherstellen“, meint Anselm abschließend.