Eine Presseaussendung der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG), deren Vorsitz das Hilfswerk Österreich seit Juli 2020 für ein Jahr innehat.
Der von der Bundesregierung etablierte Corona-Hilfsfonds für Gemeinnützige, dessen Richtlinien heute vorgestellt wurden, bringt zwar deutliche Verbesserungen für die krisenbedingt schwierige Lage von Non-Profit-Organisationen. Dennoch seien laut Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG), dem bundesweiten Zusammenschluss von Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz und Volkshilfe, etliche relevante Fragen nach wie vor ungelöst.
Politischer Offenbarungseid und Verbindlichkeit bei Corona-Gefahrenzulage
„In der Krise haben Öffentlichkeit und Politik erkannt, wie hoch die Systemrelevanz der Arbeit der Beschäftigten in den Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufen ist. Es gab berechtigten Applaus, aber jetzt muss der politische Offenbarungseid folgen“, meint Elisabeth Anselm, Geschäftsführerin des Hilfswerk Österreich und seit Juli 2020 Vorsitzende der BAG. Anselm spielt damit auf die teilweise immer noch ausstehende Zusage der Politik zur Übernahme der Kosten für die Corona-Gefahrenzulage an. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Krise unter Inkaufnahme persönlicher Risiken, mit hoher Flexibilität und ebensolchem Engagement verlässlich für die Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf da waren, haben sich die von den Sozialpartnern in Aussicht gestellte Corona-Gefahrenzulage mehr als verdient“, ist Anselm überzeugt.
„Wichtig ist für uns, dass es bezüglich der Finanzierung der Corona-Gefahrenzulage zu einer klaren und verbindlichen Zusage der Politik kommt und dass Bund und Länder sowie gegebenenfalls auch Gemeinden sich rasch auf eine im Idealfall einheitliche Lösung einigen, damit die Auszahlung der Corona-Gefahrenzulage rasch abgesichert und bestmöglich abgewickelt werden kann“, erläutert Michael Opriesnig, Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes. „Wir verdanken es auch der Krisenfestigkeit und Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozial- und Hilfsorganisationen, dass Österreich, was die gesundheitlichen Konsequenzen betrifft, bisher einigermaßen glimpflich durch die Krise gekommen ist“, meint Opriesnig. Umso mehr müsse man laut BAG nun darauf bestehen, dass die Helferinnen und Helfer zu ihrer Anerkennung, auch im ökonomischen Sinne, kommen.
Abgeltung der Corona-Mehrkosten aus Personaleinsätzen und Schutzmaterial
Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich, weist darauf hin, dass man in der Krise auch mit weiteren, spezifischen Mehrkosten im Personalbereich konfrontiert sei. Sie resultierten beispielsweise aus Frei- und Ersatzstellungen von Personal im Falle notwendiger Tests und damit einhergehender langer Wartezeiten für gesamte Teams. Zudem entstünden sie auch wegen höherer Personaleinsätze, die es zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen für betreute und gepflegte Menschen sowie deren Angehörige brauche. „Das sind erhebliche Summen. Auch hier benötigen wir eine faire Lösung für die Träger“, fordert Moser. Seitens der BAG hält man mit Nachdruck fest, dass die selbstverständliche Bereitschaft der Träger, in der Krise umgehend zu handeln und die notwendigen Tätigkeiten trotz krisenbedingt schwieriger und unsicherer Bedingungen aufrecht zu erhalten, nicht dazu führen dürfe, dass man nun alleine „auf den Kosten sitzen bleibe. Wir haben alles daran gesetzt, niemanden zurückzulassen“, so Moser.
Im Hinblick auf die erheblichen Mehrkosten bei Hygiene- und Schutzausrüstung drängt Bernd Wachter, Generalsekretär der Caritas Österreich, darauf, dass es auf Basis des eigens dafür – sowie für weitere Zwecke wie Barackenspitäler und Notrufnummern – geschaffenen Zweckzuschussgesetzes des Bundes zügig zur Etablierung entsprechender Abrechnungsmodalitäten mit den Ländern kommt: „Die Länder können auf Bundesmittel zurückgreifen, um dem krisenbedingt eklatant erhöhten Aufwand an Schutz- und Hygienemitteln sowohl im Bereich eigener Einrichtungen, insbesondere aber auch im Bereich der privaten, meist gemeinnützigen Dienstleister finanziell beizukommen. Einigermaßen einheitliche und transparente Kriterien und Abläufe wären ebenso hilfreich wie eine umgehende Ausrollung der Unterstützung“, sagt Wachter. Schließlich sei man laut BAG im Dienste der Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten in erhebliche finanzielle Vorlage getreten, um die notwendigen Materialien sicherzustellen.
Finanzierungsgarantien und Einbindung in Krisenstäbe
Für Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich, liegt es auf der Hand, dass der gemeinnützige Bereich auch staatliche Finanzierungsgarantien benötigt, wie sie der heimischen Wirtschaft schon seit vielen Wochen zur Verfügung stehen. Man unterscheide sich in diesem Punkt nicht, denn: „Offene Fragen hinsichtlich der Abwicklung von Leistungsverträgen bzw. Verzögerungen bei der Vertragsgestaltung können auch in der Sozialwirtschaft zu temporären Liquiditätsengpässen führen. Desgleichen Fragen des Umgangs mit krisenbedingten Ausfällen von Mitteln aus Kundenbeiträgen und Erlösen sowie der Abwicklung von Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen. Die Engpässe werden noch verschärft, wenn ungeklärte Aspekte des Finanzausgleichs zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, also Bund, Ländern und Gemeinden, die Zusage und Abwicklung von Mitteln zusätzlich verzögern oder gar verhindern“, so Fenninger.
Abschließend fordern die Träger der BAG, dass auch Pflege- und Sozialorganisationen systematisch in die Krisenstäbe eingebunden werden sollten. Man könne erhebliches praktisches Know-how einbringen, um die spezifischen Bedürfnisse vulnerabler Personengruppen und krisenbedingte soziale Herausforderungen in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen im Krisenmanagement entsprechend zu berücksichtigen und aufzufangen.