„Wir freuen uns darüber, dass in den Gesetzesvorhaben zum ersten Maßnahmenpakt der Pflegereform das Personal im Mittelpunkt steht“, sagt Elisabeth Anselm, Geschäftsführerin Hilfswerk Österreich. Umso mehr bedauert man beim Hilfswerk, dass im Paket die Heimhilfen fehlen. „In der einschlägigen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zu den Sozialbetreuungsberufen sind Heimhilfen als integraler Bestandteil mobiler Pflege- und Betreuungsteams ausgewiesen. Im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wird klar auf ihre Funktion in der Basisversorgung verwiesen: Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, beim Toilettengang, bei der Intimpflege und Inkontinenzversorgung, bei der Förderung der Bewegungsfähigkeit und beim Lagern, bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln. Es handelt sich hier um eine ganze Reihe verantwortungsvoller Tätigkeiten, die von den Heimhilfen zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen wahrgenommen werden“, so Anselm.
Heimhilfe auch als Zubringer für Pflegeassistenzberufe wichtig
Eine Berücksichtigung der Heimhilfen im Personalpaket der Pflegereform gebiete auch die politische Vernunft, erklärt Anselm. „Denn auch bei Heimhilfen haben wir mittlerweile einen deutlichen Mangel. Derzeit können wir in manchen Regionen kaum noch die Nachfrage jener Menschen zufrieden stellen, die Unterstützung brauchen und sich an uns wenden, weil wir Engpässe beim Personal haben, auch in der Heimhilfe“, so Anselm. Außerdem übersehe die Politik, dass das Berufsbild Heimhilfe auch ein Zubringer in die Pflegeberufe sei, kritisiert Anselm. „Viele Heimhilfen sind Berufsumsteiger/innen oder Wiedereinsteigerinnen und lernen in ihrer Ausbildung die Pflegebranche erstmals kennen. Positive Feedbacks der Kundinnen und Kunden sowie anderer Teammitglieder motivieren dann die eine oder den anderen, berufsbegleitend die Ausbildung zur Pflegeassistenz in Angriff zu nehmen. Davon profitiert das gesamte Pflegesystem“, argumentiert Anselm.
Personalgewinnung für Lehre und Praxisanleitung finanziell absichern
„Wir sehen es aber ebenso kritisch, dass die Gewinnung des notwendigen Personals für Lehre und Praxisanleitung unzureichend berücksichtigt ist. Die Förderung der Ausbildung in diesem Bereich soll nur erfolgen, wenn die Mittel zur Unterstützung von Auszubildenden nicht ausgeschöpft sind. Das könnte heißen, dass sehr wenig in diesem Bereich passiert. Uns besorgen aber auch Kosten, die bisher gar nicht angesprochen wurden, etwa für die Freistellung bewährter Kräfte für die Ausbildung zur Praxisanleitung oder für die Anleitungstätigkeit selbst“, so Anselm. Die vorgesehenen Erweiterungen der Kompetenzen für Pflegeassistenzberufe sieht das Hilfswerk positiv, kritisiert aber, dass die bereits 2016 beschlossene Möglichkeit zur Weiterverordnung von Medizinprodukten (Inkontinenzmaterialien, Wundauflagen) für Diplomierte Pflegekräfte in der Praxis noch immer nicht umgesetzt sei. „Leider wurde bisher kein Weg gefunden, wie derartige Verordnungen in den Abrechnungskreislauf mit den Sozialversicherungsträgern einzubringen sind. Das führt nicht nur zu Wartezeiten und Ineffizienzen, sondern auch zu Unmut und Unverständnis bei den Fachkräften, aber auch bei Betroffenen und Angehörigen“, kritisiert Anselm. Aus Sicht des Hilfswerks wäre auch die Erstverordnung derartiger Produkte durch Diplomierte Pflegekräfte sinnvoll.
Darüber hinaus hat das Hilfswerk auch noch Anmerkungen zu den Gesetzesvorlagen betreffend Erhöhung des Entgeltes für Pflege und Betreuungspersonal bzw. zur Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes eingebracht. Nachzulesen auf der Website des Parlaments unter folgenden Links:
Bundespflegegeldgesetz:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02655/#tab-Stellungnahmen
Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02656/#tab-Stellungnahmen