„Die Maßnahmen im Zuge des dritten Pflegepakets der Bundesregierung sind insgesamt positiv zu bewerten, auch wenn wir uns nach wie vor mit großen Herausforderungen im Pflegebereich konfrontiert sehen“, sagt Elisabeth Anselm, Geschäftsführerin des Hilfswerk Österreich. Das Hilfswerk ist mit rund 6.000 Pflege- und Betreuungskräften eine der führenden Pflegeorganisationen des Landes und setzt sich seit vielen Jahren für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Pflege und Betreuung in Österreich ein. Die am Donnerstag im Nationalrat verabschiedete Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes bringe laut Hilfswerk erhebliche Fortschritte für die Praxis.
„Insgesamt ist in den letzten Jahren so viel weitergegangen wie seit Jahrzehnten nicht, aber das darf uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Thema Pflege gekommen ist, um zu bleiben“, meint Anselm. „Jede wahlwerbende Partei muss Strategien zur Pflege und Betreuung vorlegen können. Eine adäquate Auseinandersetzung mit zukunftsfähigen Versorgungskonzepten sowie der Gewinnung und Bindung von Personal müssen nicht nur Kernstücke der Wahlprogramme, sondern insbesondere des nächsten Regierungsprogrammes sein“, ist Anselm überzeugt.
Relevante Verbesserung für die Arbeit in der Pflege und Betreuung
Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, welche erst am Donnerstag im Nationalrat beschlossen wurde, bringt spezifische Kompetenzerweiterungen bei relevanten Berufsgruppen und neue Möglichkeiten für Fachkräfte, etwa im Bereich der Erst- und Weiterverordnung von Medizinprodukten sowie ausgewählten Arzneimitteln durch diplomierte Pflegefachkräfte. „Die neuen Regelungen kommen den realen Gegebenheiten viel besser entgegen und sind ein entscheidender Schritt in Richtung eines zeitgemäßen Berufsrechts“, sagt Anselm.
Auch die Neuerungen im Bereich der Standards und Kompetenzen der Sozialbetreuungsberufe bringen laut Hilfswerk signifikante Verbesserungen, insbesondere auch im Arbeitsfeld der Heimhilfen, die nun beispielsweise auch beim Blutdruckmessen oder bei der Verabreichung von Ohrentropfen tätig werden dürften. Auch die Absenkung der Altersgrenze für alle Sozialbetreuungsberufe auf 18 Jahre sei laut Hilfswerk ein entscheidender Vorteil, weil junge Interessentinnen und Interessenten bisher mit kontraproduktiven Wartezeiten konfrontiert gewesen seien.
Maßnahmen für Umstiegsinteressierte, Fachkräfte aus dem Ausland und Angehörige
Eine schmerzliche Lücke sei laut Hilfswerk im Bereich der Umsteigerinnen und Umsteiger in den Pflegeberuf geschlossen worden: Ab Herbst 2024 steht nun auch für die Ausbildungen zur diplomierten Pflegefachkraft an den Fachhochschulen das attraktive Pflegestipendium des AMS zur Verfügung. Erleichterungen im Kontext der Verfahren zur Berufsanerkennung (Nostrifikation bzw. Nostrifizierung) seien ebenfalls hilfreich, insbesondere betreffend die Möglichkeiten der Berufsausübung während der Verfahren.
„Aber auch pflegende Angehörige profitieren erfreulicherweise vom dritten Pflegepaket der Bundesregierung“, meint Anselm. „Die Umstellung des Pflegebonus auf eine monatliche Auszahlung und die Festschreibung einer entsprechenden Valorisierung ist ein großer Fortschritt für Betroffene“, stellt Anselm fest. Dasselbe gälte für die nun bereits ab dem ersten Tag vorgesehene Zuerkennung von finanzieller Unterstützung für Ersatzpflege sowie die Erweiterung des Bezieherkreises um Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, Pflegeeltern oder Tanten und Onkel.
Rückfragen & Kontakt:
Hilfswerk Österreich
Mag. Barbara Tober
T: +43 1 4057500222 | M: +43 676 878760207
barbara.tober@hilfswerk.at