Ein wichtiger Beschluss aus der zweiten Etappe der Pflegereform tritt mit heute, 1. September 2023, in Kraft: Die monatliche Förderung bei Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuung erhöht sich von 640 auf 800 Euro. Laut Hilfswerk sei damit die Kaufkraft der Förderung endlich wieder auf jenem Niveau angelangt, auf dem sie bei ihrer mit 550 Euro festgesetzten Einführung im Jahr 2008 war. „Davon profitieren rund 22.500 Menschen in Österreich, deren 24-Stunden-Betreuung nun leichter leistbar wird“, sagt Elisabeth Anselm, Geschäftsführerin des Hilfswerk Österreich. Eine von mehreren langjährigen Forderungen des Hilfswerks sei damit erfüllt.
Förderungen für Qualität und Fairness sowie Anpassung der Einkommensgrenze fehlen noch
Zur langfristigen Absicherung einer qualitätsgesicherten und fair honorierten 24-Stunden-Betreuung seien aber noch weitere Schritte notwendig, meint Anselm. „Es braucht unbedingt eine Förderung der Qualitätssicherung der wertvollen Arbeit der Personenbetreuer/innen in der 24-Stunden-Betreuung durch diplomierte Pflegefachkräfte. Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, aber auch die Betreuer/innen profitieren massiv von der Begleitung, Unterstützung und Anleitung durch diplomiertes Personal. Die Diplompflegekräfte beim Hilfswerk sind für alle Beteiligten leicht erreichbare Vertrauenspersonen, die regelmäßig und bedarfsorientiert in die Haushalte kommen“, erläutert Anselm.
Zudem brauche es nach Ansicht des Hilfswerks einen zweckgewidmeten finanziellen Spielraum für Betreuungshaushalte, wenn diese sich nachweislich dazu verpflichten, den Personenbetreuer/innen faire Honorare über einer definierten Untergrenze zu bezahlen (Fairnessbonus). Andernfalls laufe das österreichische Pflegesystem Gefahr, dass es die Personenbetreuer/innen in andere (west)europäische Länder zieht, wo höhere Honorare bezahlt werden, oder dass sie die Betreuungstätigkeit überhaupt bleiben lassen.
Elisabeth Anselm erinnert auch daran, dass die Einkommensobergrenze für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung, derzeit bei 2.500 Euro monatlich, dringend nachgezogen werden muss und eine Wertanpassung brauche. „Wenn sich die Pensionen aufgrund der Teuerungskrise um über 9 Prozent erhöhen, laufen viele Menschen Gefahr, ihren Förderanspruch teilweise oder zur Gänze zu verlieren“, meint Anselm.
Last but not least plädiert die Hilfswerk-Geschäftsführerin für eine Weiterentwicklung des Qualitätszertifikates ÖQZ-24, das im Auftrag des BMSGPK seit 2019 besteht und als Anknüpfungspunkt für ein reformiertes Fördersystem dienen könne.
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