Vom jüngsten Vorschlag des Freiheitlichen Pflegesprechers Norbert Hofer zur Schaffung einer Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung hält Othmar Karas, Präsident des Hilfswerks Österreich, rein gar nichts. „Die Diskussion der vergangenen Woche rund um die Kürzung der heimischen Familienbeihilfe für EU-Bürger/innen, deren Kinder im Ausland leben, hat den Effekt gezeitigt, dass das Finanzierungssystem der 24-Stunden-Betreuung in den Fokus der öffentlichen Diskussion geriet“, stellt Karas fest. „Dieser relativ junge Betreuungssektor ist ein Bereich, der sich stetig weiterentwickelt. Dass es da und dort in Zukunft Verbesserungen brauchen wird, wissen alle Beteiligten. Wer hier aber nach einer zentralistischen, staatlichen Lösung schreit, hat sich nicht nur im Jahrhundert geirrt, sondern schlichtweg das tatsächliche Problem nicht erkannt. Planwirtschaft löst die Frage der Finanzierbarkeit und Organisation von Betreuungsleistungen jedenfalls nicht.“ betont Karas.
„Wir haben ein im Ergebnis funktionierendes System mit einer kundenorientierten Vielfalt von Anbietern und Diensten, das unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen die Nachfrage nach Betreuungsdienstleistungen seit rund zehn Jahren zuverlässig befriedigt.“, erläutert Karas, und fährt fort: „Wir sollten darauf achten, dass wir etwaige Probleme und Konflikte weder auf dem Rücken der Menschen austragen, die Betreuung brauchen, noch auf dem Rücken der Betreuer/innen. Daher ist es auch wichtig, dass wir Gedankengut wie Kundenorientierung, Angebotsvielfalt und Qualitätswettbewerb auf dem Weg nicht verlieren oder die Arbeitsplätze dieses Sektors durch Verstaatlichungsphantasien gefährden“, so Karas. Ein Blick in die jüngere Vergangenheit des Betreuungsthemas lohnt sich. Erste Überlegungen zur Reglementierung der 24-Stunden-Betreuung wurden rund um die Nationalratswahlen 2006 angestellt und mündeten 2007 in zahlreiche Regelungen (Hausbetreuungsgesetz, Gewerbeordnung, GuKG, Ärztegesetz, Bundespflegegeldgesetz, Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung, Standesregeln für Personenbetreuung) zur Personenbetreuung. Eine großzügige Amnestieregelung beendete die jahrzehntelange Illegalität der 24-Stunden-Betreuung. 2015 setzt der Gesetzgeber die gewerberechtliche Trennung von Personenbetreuern und Vermittlungsagenturen um und etablierte zugleich Standesregeln für Vermittlungsagenturen. Heute nutzen in Österreich 21.900 Menschen 24-Stunden-Betreuung und nehmen die staatlichen Förderungen dafür in Anspruch.
Fakten zur Personenbetreuung
Strukturdaten „Betreute Personen“
Laut Erhebung des Sozialministeriums bezogen 2015 österreichweit 452.601 Personen Pflegegeld, von denen 75.632 (17 %) in Heimen, die überwiegende Mehrheit von 376.969 (83 %) zu Hause versorgt wurden. Letztgenannte wurden zu 46 % (209.346) von Angehörigen und zu 32 % (145.723) von Pflegediensten betreut. Die 24-Stunden-Betreuung nahmen 21.900 Personen (rund 5 %) in Anspruch.
24-Stunden-Betreuung in Zahlen
2016 waren bei der WKO österreichweit 60.589 selbständige Personenbetreuer/innen gemeldet. 517 Selbständige betreiben die gewerbliche Organisation und Vermittlung von Personenbetreuer/innen. Das Hilfswerk vermittelt aktuell 1.524 Personenbetreuer/innen an 765 betreuungsbedürftige Personen.
Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Ein Zuschuss kann ab Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gewährt werden. Die Förderung bei der Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt maximal 550,- Euro pro Monat. Bei der Beschäftigung von zwei unselbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt der Zuschuss maximal 1.100,- Euro pro Monat. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen. Bei der Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500,- Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen unberücksichtigt bleiben. Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 400,- Euro bzw. um 600,- Euro für behinderte, unterhaltsberechtigte Angehörige. Die Förderung wird unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person gewährt.