Hier finden Sie die neuesten Nachrichten und Informationen über die Hilfswerk Personaldienstleistungs-GmbH. Pressemeldungen, Veranstaltungen, Terminankündigungen und nützliche Hinweise.
1. Allgemeine Einreisebestimmungen
Für die Einreise in das Bundesgebiet gilt derzeit grundsätzlich die 3G-Regel: Personen, die in das Bundesgebiet einreisen, müßen einen 3G-Nachweis vorweisen: Sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein (PCR-Test mit 72h Gültigkeit oder Antigentest mit 24h Gültigkeit). Liegt kein 3G-Nachweis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt (Freitestung jederzeit möglich). Diese Regel gilt Personen, die sich in den letzten 10 Tage nicht in Virusvariantengebieten und -staaten der Anlage 1 (derzeit keine Staaten) aufgehalten haben.
2. Neue Ausnahmeregelung für Pendlerinnen und Pendler
Seit Montag, 11. April 2022 gilt laut COVID-19 Einreiseverordnung folgende Ausnahmeregelung für Pendlerinnen und Pendler (gilt nicht bei der Einreise aus Virusvariantengebieten und -staaten der Anlage 1 (derzeit keine Staaten)): Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen:
Was gilt als regelmäßiger Pendlerverkehr?
Es ist ein regelmäßiger Pendlerverkehr erforderlich: Tages-, Wochen- und Monatspendlerinnen und -pendler reisen regelmäßig ein und fallen unter die gegenständliche Ausnahme. Eine Einreise, die nicht einmal im monatlichen Rhythmus erfolgt, wird in der Regel nicht als regelmäßiger Pendlerverkehr anerkannt.
Regelmäßige (Berufs-)Pendlerinnen und -pender können ihre Pendlereigenschaft zum Beispiel durch eine Bestätigung nachweisen (siehe Bescheinigung für Berufspendler). Zusätzlich empfiehlt das BMSGPK Kopien des Arbeitsvertrags sowie von weiteren Dokumenten mitzunehmen, welche den regelmäßigen Pendelverkehr untermauern (z.B Meldezettel aus dem Heimatland).
Die restlichen Bestimmungen der COVID-19-EinreiseV bleiben unberührt und gelten weiterhin.
Quelle: 15. Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung 2021 (COVID-19-EinreiseV) BGBl. II Nr. 152/2022
In Österreich sind rund 60.000 selbständige 24-Stunden-Betreuer/innen tätig, die insgesamt etwa 30.000 Personen betreuen. Viele von ihnen sind nicht geimpft. Das könnte zu großflächigen Betreuungsausfällen führen.
Die Wirtschaftskammern haben deshalb mehrsprachige Informationsvideos veröffentlicht. In diesen informiert der bekannte Molekularbiologe Martin Moder auf leicht verständliche und humorvolle Weise über Corona und das Thema Impfen. Ziel der Videos ist, Personenbetreuerinnen und -betreuern, die sich aufgrund mangelnder Information noch nicht für eine Impfung entschieden haben, etwaige Ängste zu nehmen.
Die Videos stehen in den Sprachen Deutsch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Slowakisch zur Verfügung:
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