Personenbetreuerinnen und -betreuer üben nach Delegation gemäß §3b(2) und §15(6) GuKG auch pflegerische/medizinische Tätigkeiten aus. Zum Einsatz kommen meist Betreuerinnen und Betreuer mit einem Krankenpflege-Diplom aus dem Herkunftsland. Die 24-Stunden-Langzeitbetreuung erfolgt üblicherweise durch zwei Betreuungskräfte, wobei sich diese im 14-Tages-Rhythmus abwechseln. Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Kostengruppen zusammen.
Beratung und Vermittlung
Diese einmaligen Kosten decken folgende Leistungen ab:
Vermittlungsgebühr Betreuung Plus 726,00 €
Vermittlungsgebühr Pflege 798,00 €
Option: Einmalige Kosten für eine Personenbetreuerin oder einen Personenbetreuer
Vermittlungsgebühr 612,00 €
Monatsbeitrag
Der Monatsbeitrag garantiert:
Monatsbeitrag Betreuung Plus 312,00 €
Monatsbeitrag Pflege 324,00 €
Haftpflichtversicherung
für 2 Personenbetreuer*innen (à 7,50 Euro/Monat).
15,00 Euro
Honorare für Personenbetreuer*innen pro Tag
24-Stunden-Betreuung plus
24-Stunden-Pflege
Zuschlag pro weitere im Haushalt zu versorgende Person 7,50 Euro
Sonderleistungen
Mobilitätsservices im Rahmen der Betreuung 7,50 Euro
Diese werden nach Vorlage einer Rechnung je nach Herkunftsort der Personenbetreuerinnen bzw. -betreuer berechnet.
Sachaufwände bestehen aus Unterkunft und Verpflegung der Personenbetreuerinnen bzw. -betreuer bei der betreuten Person.
Sind Sie vielleicht noch etwas unsicher? Oder möchten Sie einfach mehr wissen? Dann nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf. Gemeinsam können wir abklären, welche Möglichkeiten Sie haben. Und Sie entscheiden in Ruhe für sich, ob und welche Unterstützung Sie in Anspruch nehmen möchten. Wir sind gerne für Sie da!
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