Der Monatsbeitrag entfällt. Es gelten dieselben Honorarsätze der Personenbetreuer*innen der Langzeitbetreuung.
Eine Kurzzeitbetreuung kann auch in eine Langzeitbetreuung umgewandelt werden.
Personenbetreuerinnen und -betreuer üben nach Delegation gemäß §3b(2) und §15(6) GuKG auch pflegerische/medizinische Tätigkeiten aus. Zum Einsatz kommen meist Betreuerinnen und Betreuer mit einem Krankenpflege-Diplom aus dem Herkunftsland. Die 24-Stunden-Langzeitbetreuung erfolgt üblicherweise durch zwei Betreuungskräfte, wobei sich diese im 14-Tages-Rhythmus abwechseln. Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Kostengruppen zusammen.
Sind Sie vielleicht noch etwas unsicher? Oder möchten Sie einfach mehr wissen? Dann nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf. Gemeinsam können wir abklären, welche Möglichkeiten Sie haben. Und Sie entscheiden in Ruhe für sich, ob und welche Unterstützung Sie in Anspruch nehmen möchten. Wir sind gerne für Sie da!
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