Die Kriterien für die Förderung sind:
Förderhöhe Langzeitbetreuung (monatlich): max. 800 Euro für zwei sich abwechselnde Personenbetreuer/innen
Für die Kurzzeitbetreuung kann eine Förderung für pflegende Angehörige in Anspruch genommen werden. Der Antrag wird beim Sozialministeriumservice gestellt.
Personen, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen, können beim Amt der NÖ Landesregierung einen Urlaubszuschuss erhalten.
Die Voraussetzungen sind wie folgt:
Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung sind (abzüglich Förderung und Pflegegeld) als außergewöhnliche Belastung unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar.
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