Die Kriterien für die Förderung sind:
Förderhöhe Langzeitbetreuung (monatlich): max. 800 Euro für zwei sich abwechselnde Personenbetreuer*innen
Für die Kurzzeitbetreuung kann eine Förderung für pflegende Angehörige in Anspruch genommen werden. Der Antrag wird beim Sozialministeriumservice gestellt.
Personen, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen, können beim Amt der NÖ Landesregierung einen Urlaubszuschuss erhalten.
Die Voraussetzungen sind wie folgt:
Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung sind (abzüglich Förderung und Pflegegeld) als außergewöhnliche Belastung unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar.
Sie wollen einfach mehr wissen? Dann nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf.
Ihr Browser oder dessen Version ist veraltet und diese Seite damit nicht darstellbar. Bitte besuchen Sie unsere Seite mit einem aktuellerem Web-Browser. Auf der Webseite browsehappy.com finden Sie eine Auswahl an aktuellen Web-Browsern und jeweils einen Link zu der Herstellerseite.