Sie haben ein Gewerbe angemeldet und arbeiten als selbständige Gewerbetreibende. Aufgrund der neuen Dienstleistungsfreiheit/Entsendegesetz nach dem Recht der Europäischen Union (EU) können sie legal in der EU, also auch in Österreich arbeiten.
Die angehenden Betreuerinnen und Betreuer müssen einen Sprachtest absolvieren und verfügen über gute Deutschkenntnisse. Es gibt natürlich Unterschiede beim Sprechen und der aktiven Kommunikation. Bitte geben Sie ihr/ihm ein paar Tage Zeit um sich in die neue Situation einzugewöhnen.
Die Arbeitszeit/Freizeit können Sie individuell mit den Betreuerinnen bzw. Betreuern vereinbaren. Sie sind selbständig tätig und unterliegen somit keiner gesetzlichen Arbeitszeitbestimmung. Entsprechende Erholungsphasen und ausreichend Schlaf sind unabdingbar.
Die Betreuerin bzw. der Betreuer legt am Ende eines Turnus die Rechnung. Die Fahrtkosten sind ebenfalls am Ende des Turnus (nach Vorlage einer Rechnung seitens der Betreuerin/des Betreuers) zurück zu erstatten.
Die einmalige Vermittlungsgebühr wird am Ende des ersten Betreuungsmonats in Rechnung gestellt.
Der Monatsbeitrag wird am Ende des Monats in Rechnung gestellt und wird jeweils im ersten und letzten Betreuungsmonat aliquot verrechnet.
Der laufende Vertrag einer Langzeitbetreuung kann in jedem Fall unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist zum Monatsletzten oder aus wichtigem Grund fristlos schriftlich gekündigt werden.
Der laufende Vertrag einer Kurzzeitbetreuung kann in jedem Fall entweder unter Einhaltung einer zumindest einwöchigen Frist oder aus wichtigem Grund fristlos schriftlich gekündigt werden.
Die Betreuerinnen und Betreuer kommen mit dem Sammeltaxi oder durch private Anreise direkt zu Ihnen. Der Wechsel ist meistens nahtlos. Dh. beide Betreuerinnen bzw. Betreuer sind dabei gleichzeitig vor Ort, um eine einwandfreie Übergabe zu vollziehen.
Die Betreuerinnen und Betreuer sind selbst für Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.
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