Sie haben einen hohen Bedarf an Unterstützung und sind nicht gerne alleine zu Hause? Sie suchen eine Betreuungskraft, die sich dauerhaft rund um die Uhr um Sie und Ihren Haushalt kümmert? Oder Ihre Angehörigen benötigen umfassende Betreuung und jemanden, die oder der einfach da ist? Dann ist die Hilfswerk 24-Stunden-Langzeitbetreuung das Richtige für Sie. Lassen Sie sich unverbindlich beraten. Wir sind gerne für Sie da!
Wir vermitteln sorgfältig ausgewählte und speziell geschulte Personenbetreuerinnen und -betreuer, die über entsprechende Deutschkenntnisse verfügen. Eine umfassende Beratung im Vorfeld und eine umsichtige Vermittlung sind uns wichtig, um die richtige Betreuungskraft für Sie zu finden. Unsere Personenbetreuerinnen und -betreuer leben mit Ihnen bzw. Ihren Angehörigen im Haushalt und kümmern sich dort gewissenhaft um ihre Aufgaben. Regelmäßige Qualitätsbesuche unserer Regionalverantwortlichen sichern die Qualität der Dienste und bieten die Möglichkeit, etwaige Fragen zu klären.
Die 24-Stunden-Betreuung wird üblicherweise durch zwei Personenbetreuerinnen bzw. -betreuer wahrgenommen, wobei sich diese im 14-Tages-Rhythmus abwechseln. Die Betreuerinnen und Betreuer unterstützen bei folgenden Tätigkeiten (lt. § 159 GewO Personenbetreuung):
Am Anfang war ich skeptisch. Aber meine Maria ist wirklich eine Perle.
Der Weg zu einer 24-Stunden-Betreuung ist weniger aufwändig, als Sie vermutlich glauben. Wir können Ihnen viele bürokratische Hürden abnehmen – damit Sie mehr Zeit für das Wesentliche haben. Vom unverbindlichen ersten Anruf in unserer Servicestelle bis zur regulären Betreuung braucht es nur sieben Schritte:
Unsere Personenbetreuerinnen und -betreuer sind ausgewählt, auf Ihre fachlichen und sprachlichen Kenntnisse hin gründlich überprüft und speziell eingeschult. Auf Basis des Beratungsgesprächs unserer Regionalverantwortlichen mit Ihnen suchen wir die passenden Betreuungskräfte für Sie aus. Die Personenbetreuerinnen und -betreuer arbeiten auf selbständiger Basis für Sie und sind selbstverständlich entsprechend angemeldet und versichert.
Die 24-Stunden-Betreuung wird durch das Sozialministerium gefördert. Diese Förderung bekommen Sie ab einer Pflegeldeinstufung in Stufe 3 und wenn das monatliche Netto-Einkommen der zu betreuenden Person 2.500,- Euro nicht übersteigt. (Pflegegeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnungsbeihilfe zählen nicht zum Einkommen.) Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung sind zudem (abzüglich Förderung und Pflegegeld) als außergewöhnliche Belastung unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar.
Ein Beispiel: Bei einer Vollzeitbetreuung für eine Person fallen tatsächliche Kosten in der Höhe von 3.342,00 Euro pro Monat an. Durch Pflegegeld der Stufe drei sowie die staatliche Förderung reduzieren sich die Kosten für Sie auf 1.965,00 Euro pro Monat – das entspricht 65,50 Euro pro Tag.
Die tatsächlichen Kosten richten sich nach Ihrem Pflegegeldbezug, Ihrem Nettoeinkommen sowie möglichen zusätzlichen Faktoren wie Demenz. Ziel ist es, durch staatliche Förderungen auch Menschen mit bescheidenerem Einkommen die 24-Stunden-Betreuung zu ermöglichen. Detaillierte Infos entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.
Lassen Sie sich einfach unverbindlich beraten und von uns durchrechnen, welchen monatlichen Aufwand dieses Betreuungsmodell für Sie bedeuten würde, und entscheiden Sie dann in Ruhe, ob eine Hilfswerk 24-Stunden-Betreuung für Sie in Frage kommt. Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Beantragung von Förderungen und Pflegegeld.
Sind Sie vielleicht noch etwas unsicher? Oder möchten Sie einfach mehr wissen? Dann nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf. Gemeinsam können wir abklären, welche Möglichkeiten Sie haben. Und Sie entscheiden in Ruhe für sich, ob und welche Unterstützung Sie in Anspruch nehmen möchten. Wir sind gerne für Sie da!
Ihr Browser oder dessen Version ist veraltet und diese Seite damit nicht darstellbar. Bitte besuchen Sie unsere Seite mit einem aktuellerem Web-Browser. Auf der Webseite browsehappy.com finden Sie eine Auswahl an aktuellen Web-Browsern und jeweils einen Link zu der Herstellerseite.