Sie haben nach einem Krankenhausaufenthalt einen hohen Bedarf an Unterstützung und fühlen sich noch nicht fit genug, den Alltag alleine zu bewältigen? Sie warten auf einen Platz in der Rehabilitation und wissen nicht, wie Sie die Zeit bis dahin alleine überbrücken sollen? Sie sind pflegende/r Angehörige/r und benötigen eine Auszeit zwischen zwei und vier Wochen? Wir sind für Sie da: Unsere 24-Stunden-Kurzzeitbetreuung richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Und das zu einem leistbaren Preis. Wenn Sie möchten, können Sie danach selbstverständlich auch auf eine dauerhafte Langzeitbetreuung umsteigen.
Wir vermitteln sorgfältig ausgewählte und speziell geschulte Personenbetreuer/innen, die über entsprechende Deutschkenntnisse verfügen. Eine umfassende Beratung im Vorfeld und eine umsichtige Vermittlung sind uns wichtig, um die/den richtige/n Betreuer/in für Sie zu finden. Unsere Personenbetreuer/innen leben mit Ihnen bzw. Ihrer/m Angehörigen im Haushalt und kümmern sich dort gewissenhaft um ihre Aufgaben. Regelmäßige Qualitätsbesuche unserer Regionalbetreuer/innen sichern die Qualität der Dienste und bieten die Möglichkeit, etwaige Fragen zu klären.
Das Angebot umfasst:
Das kann ich mir nicht leisten, dachte ich mir. Doch dann hat mir meine Nachbarin von diesem Angebot erzählt.
Der Weg zu einer 24-Stunden-Betreuung ist weniger aufwändig, als Sie vermutlich glauben. Wir können Ihnen viele bürokratische Hürden abnehmen – damit Sie mehr Zeit für das Wesentliche haben. Vom unverbindlichen ersten Anruf in unserer Servicestelle bis zur regulären Betreuung braucht es nur sieben Schritte:
Unsere Personenbetreuer/innen sind ausgewählt, auf Ihre fachlichen und sprachlichen Kenntnisse hin gründlich überprüft und speziell eingeschult. Auf Basis des Beratungsgesprächs unserer Regionalbetreuer/innen mit Ihnen suchen wir die passenden Personenbetreuer/innen für Sie aus. Die Personenbetreuer/innen arbeiten auf selbständiger Basis für Sie und sind selbstverständlich entsprechend angemeldet und versichert.
Die 24-Stunden-Betreuung wird durch das Sozialministerium gefördert. Diese Förderung bekommen Sie ab einer Pflegeldeinstufung in Stufe 3 und wenn das monatliche Netto-Einkommen der zu betreuenden Person 2.500,- Euro nicht übersteigt. (Pflegegeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnungsbeihilfe zählen nicht zum Einkommen.) Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung sind zudem (abzüglich Förderung und Pflegegeld) als außergewöhnliche Belastung unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar.
Ein Beispiel: Bei einer Kurzzeitbetreuung für eine Person fallen für 14 Tage tatsächliche Kosten in der Höhe von 1.836,00 Euro pro Monat an. Durch Pflegegeld der Stufe drei sowie die staatliche Förderung reduzieren sich die Kosten für Sie auf 960,24 Euro – das entspricht 68,58 Euro pro Tag.
Die tatsächlichen Kosten richten sich nach Ihrem Pflegegeldbezug, Ihrem Nettoeinkommen sowie möglichen zusätzlichen Faktoren wie Demenz. Ziel ist es, durch staatliche Förderungen auch Menschen mit bescheidenerem Einkommen die 24-Stunden-Betreuung zu ermöglichen. Detaillierte Infos entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.
Lassen Sie sich einfach unverbindlich beraten und von uns durchrechnen, welchen Aufwand dieses Betreuungsmodell für Sie bedeuten würde, und entscheiden Sie dann in Ruhe, ob eine Hilfswerk 24-Stunden-Betreuung für Sie in Frage kommt. Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Beantragung von Förderungen und Pflegegeld.
Sind Sie vielleicht noch etwas unsicher? Oder möchten Sie einfach mehr wissen? Dann nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf. Gemeinsam können wir abklären, welche Möglichkeiten Sie haben. Und Sie entscheiden in Ruhe für sich, ob und welche Unterstützung Sie in Anspruch nehmen möchten. Wir sind gerne für Sie da!
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