Rahmenbedingungen für Nostrifizierung / Nostrifikation
Sie haben eine ausländische Ausbildung in einem Pflegeberuf abgeschlossen und möchten in Österreich arbeiten? Wir haben die wichtigsten Punkten zusammengefasst.
Die häufigsten Fragen auf einen Blick
Pflegeberufe sind in Österreich reglementierte Berufe.
Im Sprachgebrauch unterscheidet man zwischen "Anerkennung" und "Nostrifikation". Basis für die Anerkennung ist die europäische Richtlinie über Berufsanerkennungsregeln. Bedenken Sie, dass es innerhalb der EU - abgesehen vom Beruf der allgemeinen Krankenpflege - keine einheitlichen Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe gibt. Eine inhaltliche Prüfung Ihrer Qualifikation ist daher neben der Überprüfung der sonstigen Voraussetzung für eine Berufsausübung im Sinne der Sicherheit der Patientinnen und Patienten notwendig. (Quelle: Sozialministerium Stand: 2024)
- Pflegeassistent*in,Pflegefachassistent*in, Diplomierte Gesundheits- und Kranknepflegeperson: Für eine Berufsanerkennung bei bestimmten nichtärztlichen Gesundheitsberufen ist eine Antragstellung mittels persönlich unterfertigtem Antrag erforderlich. Die Antragstellung kann persönlich zu den Servicezeiten, per Post oder elektronisch an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erfolgen. (Quelle: Sozialministerium, Stand 2024). In gewissen Fällen ist auch ein verkürztes Anerkennungsverfahren (One-Stop) möglich. Antragsformular und nähere Informationen finde Sie hier.
- Erfüllen Sie die Voraussetzungen für ein allgemeines oder verkürztes Anerkennungsverfahren nicht, so ist (Anmerkung – bitte nicht übernehmen – folgendes bitte fett, damit gut lesbar) bei Schulabschlüssen eine Nostrifikation, bei Hochschulabschlüssen eine Nostrifizierung erforderlich: Je nach Gesundheitsberuf führen die Verfahren entweder die Österreichischen Fachhochschulen (DGKP) oder das Amt der NÖ Landesregierung (PA;PFA) durch. Nähere Informationen zu den Verfahren finden Sie hier für PA,PFA und für DGKP z.B. bei der Fachhochschule St.Pölten oder der IMC Fachhochschule Krems.
- Heimhilfe, FSB-A, Soziale Alltagsbegleitung: Hier ist ein Antrag beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Gesundheitsrecht einzubringen. Das Antragsformular, eine Information über erforderliche Unterlagen und weitere Informationen finden Sie hier für HH, FSB-A und SAB.
- Antragsformular
- Nachweis über die besuchten Kurse, abgelegte Prüfungen und verfasste wissenschaftlichen Arbeiten
- Lehrplan mit Ausbildungsdauer, theoretischen Gegenstände und Praktika. Der Lehrplan muss von der Schule bestätigt sein.
- Diplom oder Abschlusszeugnis
- Falls erforderlich: Nachweis der Ablegung einer Fachprüfung
- Arbeitsbestätigung
- Ärztliche Bestätigung über die erforderliche gesundheitliche Eignung (nicht älter als 3 Monate)
- in Deutsch verfasster, persönlich unterschriebener Lebenslauf, mit Informationen zur Schulbildung und bisherige berufliche Tätigkeit
Weitere Dokumente (diese werden nicht benötigt, wenn sie in einem östererreichischen Register vorhanden sind):
- Heiratsurkunde und/oder andere Urkunden, wenn der derzeitige Name nicht mit jenem auf dem ausländischen Diplom oder Abschlusszeugnis übereinstimmt
- Meldezettel oder Zustellbevollmächtigter
- Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Reisepass oder Personalausweis
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich an die österreichischen Fachhochschulen, die Bachelor-Studiengänge in den betreffenden Berufen anbieten: https://www.fachhochschulen.ac.at/
Beratungsstellen in Niederösterreich
Beratungsstellen bieten umfassende Informationen zu Anerkennungsverfahren, sie begleiten das gesamte Verfahren kostenlos und in mehreren Sprachen.
Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen
Lassallestraße 1/3. Stock
1020 Wien
Sprechstunden AMS St. Pölten
Daniel Gran Straße 10
3100 St. Pölten
Sprechstunden AMS Wiener Neustadt
Neunkirchner Straße 36
2700 Wiener Neustadt
Beratungen sind nach Terminvereinbarung möglich.
Tel.: 01/99 72 851, ast.noe(at)migrant.at
Merkblätter / Informationen des Bundesministeriums
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