Besuchsbegleitung
Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Kind in geschütztem Rahmen
Das Angebot der Besuchsbegleitung ermöglicht Eltern oder Bezugspersonen in einem geschützten Rahmen den Kontakt zu minderjährigen Kindern. Die Kontakte werden durch speziell geschulte Fachkräfte begleitet. Sie sorgen beim Besuchskontakt für einen konfliktfreien Ablauf und eine neutrale Atmosphäre. Im Mittelpunkt steht dabei immer das Wohl des Kindes.
Unser Angebot: Das können wir für Sie tun!
- Wann kann Besuchsbegleitung in Anspruch genommen werden?
Bei schwierigen Familienverhältnissen, nach Trennung oder Scheidung der Eltern, für (Pflege)kinder oder für Kinder und Jugendliche, die in einer Betreuungseinrichtung untergebracht sind. Die Besuchsbegleitung kann eine Möglichkeit sein, durch regelmäßige Kontakte die Beziehung zur besuchenden Person wieder anzubahnen und zu stabilisieren.
- Ablauf der Besuchsbegleitung:
Zu Beginn finden Einzelgespräche jeweils mit der besuchsberechtigten und der betreuenden Person oder Institution statt um die Rahmenbedingungen der Besuchsbegleitung zu besprechen und um mögliche Fragen zu beantworten. Dann erfolgt das Kennenlernen des Kindes/der Kinder. Anschließend werden die Termine für die Besuchskontakte geplant. In sehr strittigen Situationen kann eine versetzte Übergabe vereinbart werden, um den persönlichen Kontakt zu vermeiden.
- Aufgaben der Besuchsbegleitung:
Während des Kontakts wird von der Besuchsbegleiterin oder dem Besuchsbegleiter darauf geachtet, dass altersgerechte Spielangebote und Aktivitäten stattfinden und dabei das Kindeswohl in jeder Weise gewahrt bleibt. Die Besuchsbegleiterin oder der Besuchsbegleiter schlichtet keine Konflikte der beteiligten Personen und ist diesen gegenüber unparteiisch und neutral. Sie oder er ist dafür verantwortlich, dass die Rahmenbedingungen der Besuchsbegleitung eingehalten werden.
- Kosten der Besuchsbegleitung:
Die Kosten für Erstgespräche, Kennenlernphase und Besuchskontakte betragen € 80,--/Einheit mit 50 Minuten. Bei gerichtlich beauftragten Besuchsbegleitungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung der Kosten in Anspruch genommen werden.
Kontaktieren Sie das Familien- und Beratungszentrum in Ihrer Nähe für weitere Informationen:
Dieses Angebot wird vom Sozialministerium gefördert.